Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6069
OLG Koblenz, 16.10.1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.10.1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Oktober 1990 - 3 U 748/89 (https://dejure.org/1990,6069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch des Vertragserben gegen Beschenkten wegen Korrektur des Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 23.11.2016 - 3 U 796/16

    Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament

    Zwar wird ein lebzeitiges Eigeninteresse bejaht, wenn es sich um die Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung des Erblassers aufgrund besonderer Leistungen, Opfer oder Versorgungszusagen handelt, die der Beschenkte für den Erblasser oder ihm nahestehende Personen erbracht hat (BGH NJW-RR 2005, 1462); dabei sind jedoch Pflichtschenkungen (§§ 534, 1624 BGB) die jedes vernünftige Maß überschreiten, nicht gerechtfertigt (OLG Koblenz OLGZ 91, 235).
  • KG, 04.12.2019 - 4 U 8/18

    Herausgabeanspruch eines Vertragserben bei Schenkungen des Erblassers mit

    Da es nach dem, auch insoweit unbestrittenen Vortrag von Klägerin und Beklagter, letztlich, unabhängig davon, ob die Beklagte den Erblasser abschirmte oder nicht, die Entscheidung des Erblassers selbst war, sich, nachdem zuvor die Klägerin die Versorgung des Erblassers übernommen hatte, überwiegend an die Beklagte zu wenden, und da der Klägerin auch, wie vom Landgericht zutreffend ausgeführt, nicht substantiiert von der Beklagten schwerwiegende Verfehlungen vorgeworfen werden, die Beklagte ihr Tun nicht als Betreuung auffasste, sie nach ihrem eigenen Vortrag diesbezüglich keine Rechtspflicht übernommen hatte und auch nicht vorgetragen ist, dass geplant gewesen sei, die Betreuung so weiterzuführen, musste die bewusste Schmälerung des Erbes durch die Verfügungen für die Vertragserben nicht billigenswert und gerechtfertigt erscheinen (vgl. entsprechend zur Pflege durch eine nun genehmere Person etwa: OLG Koblenz, Urt. v. 16.10.1990, 3 U 748/89, zit. nach: juris).
  • OLG Köln, 30.09.1991 - 2 W 140/91

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparguthabens bzw. eines Sparbuches auf Grund eines

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht